AGB

Stand 12.06.2018
zwischen der
Coffee-Bike GmbH
Adolf-Köhne-Straße 6,
D-49090 Osnabrück
vertreten durch die Geschäftsführung
- nachfolgend „Anbieter“ genannt -

und den jeweiligen Vertragspartnern
- nachfolgend „Kunde“ genannt -

Teil 1 – Allgemeines:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle von der Coffee-Bike GmbH und ihren Franchisenehmern erbrachten Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme der über das Franchise-Bestellsystem geschlossenen Verträge.
(2) Alle zwischen dem Kunden und dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung des Anbieters.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptiert der Anbieter nicht. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die im Online-Shop des Anbieters präsentierten Waren und Dienstleistungen sowie die individuell an einen Kunden gerichteten Angebote durch den Anbieter sind lediglich unverbindliche Einladungen zur Vergabe eines entsprechenden Auftrages an den Anbieter.
(2) Ein vom Kunden erteilter Auftrag ist ein bindendes Angebot.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der Annahme des vom Kunden erteilten Auftrages seitens des Anbieters. Die Erklärung der Annahme kann durch den Anbieter ebenfalls konkludent durch die Lieferung der vom Kunden bestellten Waren erfolgen.
(4) Eine vorab vom Anbieter erhaltene Empfangsbestätigung über den Auftrag stellt noch keine Auftragsbestätigung und somit keine Annahme dar, sondern Informiert den Kunden lediglich über den Erhalt des Angebotes vom Kunden.
(5) Sollte die Lieferung nicht möglich sein, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung nach Abs. 3 ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich unterrichten und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(6) Angaben des Anbieters zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(7) Sofern ein Ware oder eine Dienstleistung mit falschem Preis ausgewiesen ist, behält sich der Anbieter vor das Angebot des Kunden nicht anzunehmen.

§ 3 Widerruf
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm der gesetzliche Widerruf nach
§ 312d Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB zu.
(2) Sollte der Kunde von seinem vorgenannten Widerrufsrecht gebrauch machen, so hat er die Kosten für die
Rücksendung zu tragen.
(3) Weiter gelten die Regelungen für das Widerrufsrecht gemäß der im Rahmen der Bestellung erfolgten
Widerrufsbelehrung.
(4) Das vorgenannte Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen über die in § 312d Abs. 4 BGB
genannten Leistungen und Waren.

Teil 2 – Kauf von Ware:
§ 4 Lieferung von Ware, Ort der Leistung und Vorbehalt der Vorkasse
(1) Der Anbieter ist zu Teillieferungen der bestellten Ware berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Zumutbar ist die Teillieferung, wenn:
-die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
-die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
-dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn,
der Anbieter erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(2) Soweit ein Ort für die Leistung seitens des Anbieters weder bestimmt noch aus den Umständen zu
entnehmen ist, so ist als Leistungsort der Geschäftssitz des Anbieters festgelegt.
(3) Sofern der Versand der Ware an den Kunden vereinbart ist, beträgt die Lieferzeit:
a) bei Espressomaschinen bis zu 6 Wochen,
b) bei Mühlen bis zu 6 Wochen und
c) bei Espressobohnen bis zu 10 Werktage
ab Versand der Auftragsbestätigung des Anbieters. Ist für die Zahlung des geschuldeten Betrages Vorkasse
vereinbart oder ist der Anbieter nach Abs. 5 berechtigt Vorkasse zu verlangen, so gelten die vorgenannten
Lieferzeiten ab dem Zahlungseingang auf dem Konto des Anbieters.
(4) Bei anderen Waren sind für den Liefertermin die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien maßgeblich.
Besteht keine individualvertragliche Vereinbarung über die Lieferzeit, so beträgt die Lieferzeit bis zu vier
Wochen ab Versand der Auftragsbestätigung des Anbieters.
(5) Bei Bestellungen von Kunden mit Wohnsitz- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten
Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich der Anbieter vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises
nebst Versandkosten zu liefern. Falls der Anbieter von dem Vorkassenvorbehalt Gebrauch macht, wird der
Kunde unverzüglich unterrichtet. Zur Lieferfrist gilt in diesem Fall das in Abs. 3 S. 2 bestimmte.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang bei Warenlieferung
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, bestimmt der Anbieter die angemessene
Versandart, das Transportunternehmen und die Verpackung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen.
(2) Der Anbieter schuldet lediglich die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das
Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht
verantwortlich. Eine vom Anbieter genannte Versanddauer ist daher nur annähernd, es sei denn, dass
ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
(3) Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen
Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware an den
Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In anderen Fällen geht die Gefahr mit der
Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

§ 6 Preise und Versandkosten für Warenlieferung
(1) Die Preisangaben für Waren im Online-Shop sind, sofern nicht anders ausgeschrieben, als Nettopreise
exklusive der Umsatzsteuer ab Werk, zuzüglich der Versandkosten und bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll
sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben zu verstehen.
(2) Wird eine Bestellung von Ware durch den Anbieter gem. § 4 Abs. 1 als Teillieferung erfüllt, so werden
dem Kunden nur für die erste Lieferung Versandkosten berechnet. Erfolgt dagegen die Teillieferung auf
Verlangen des Kunden, wird diesem jede Teillieferung in Rechnung gestellt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt an gelieferter Ware
(1) Sämtliche gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und
noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.

§ 8 Gewährleistung bei der Lieferung von Ware
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere §§ 434 ff. BGB. Ist der Kunde jedoch Unternehmer, kann der Anbieter zwischen der
Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei die Wahl nur durch Anzeige in
Textform gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachteiligung über den
Mangel erfolgen kann.
(2) Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung
der Ware, falls der Kunde Verbraucher ist, ansonsten zwölf Monate ab Lieferung.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen.
Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel gegenüber dem Anbieter im Falle von
offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von fünf
Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
(4) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern
bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder
Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den
Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
(5) Der Ort der Nacherfüllung ist grundsätzlich der Geschäftssitz des Anbieters, es sei denn, die Parteien
haben eine anderslautende Vereinbarung getroffen oder die Nacherfüllung ist am Geschäftssitz des Anbieters
objektiv unmöglich. Der Anbieter kann nach seinem Ermessen einen anderen Ort zur Nacherfüllung
bestimmen, soweit er dies unter Abwägung aller Umstände für sinnvoll erachtet.

Teil 3 – Bestellung von Dienstleistungen:
§ 9 Allgemeines zu der Erbringung von Dienstleistungen
(1) Besteht der Auftrag aus einer Dienstleistung seitens des Anbieters, so erfolgt die Leistung an dem
zwischen den Parteien vereinbarten Termin. Der Aufbau und die Vorbereitung des Coffee-Bikes beginnen
zwischen 15-90 Minuten vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung. Der Kunde hat die
Erreichbarkeit des Leistungsortes sicherzustellen (siehe auch § 10 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Abweichende Vereinbarungen zum Zeitpunkt von Aufbau und Vorbereitung haben schriftlich zu erfolgen.
(2) Der Ausschank der Getränke erfolgt in To-Go-Bechern, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Gegen
Aufpreis kann auch ein Ausschank in Gläsern oder Porzellan erfolgen.
(3) Die Coffee-Bike GmbH kann im Rahmen eines gebuchten Caterings bzw. Events eine
Qualitätssicherungsmaßnahme am Coffee-Bike durchführen. Das bedeutet, dass die Coffee-Bike GmbH
Kontrollen am Coffee-Bike durchführen darf, die den Ablauf des Caterings bzw. Events nicht beeinträchtigen.

§ 10 Preise von Dienstleistungen, Zusatzleistungen und Nebenkosten
(1) Die in den Angeboten für Events aufgeführten Preise verstehen sich stets zzgl. Mehrwertsteuer. Soweit
nichts anderes angegeben, beinhalten die Preise die Miete für das Coffee-Bike, einen Barista für den
Mietzeitraum, die Servicepauschale für den Auf- und Abbau und die Endreinigung sowie die
Anfahrts-/Reisekosten.
(2) Die ausgegebenen Getränke werden nach dem Verzehr abgerechnet und fallen zusätzlich zum
Angebotspreis an, es sei denn, es wurde im Angebot oder in sonstiger Weise schriftlich zwischen den
Vertragspartnern etwas anderes vereinbart. Die Getränkepreise ergeben sich aus der jeweils aktuellen
Preisliste für Getränke.
(3) Das Angebot besteht grundsätzlich aus den in der Preisliste für Getränke aufgeführten
Kaffeespezialitäten. Der Ausschank von frisch gepresstem Orangensaft ist auf Anfrage ebenfalls möglich.
Hierbei sind aber vorab die abzunehmenden Mengen vom Kunden anzugeben. Diese angegebenen
Abnahmemengen werden unabhängig vom tatsächlichen Verzehr fällig.
(4) Alternativ zur Abrechnung gem. Abs. 2, können die Vertragspartner auch die Abrechnung der
Kaffeespezialitäten im Rahmen einer Pauschale vereinbaren. Die gewünschte Abrechnungsart hat der Kunde
dem Anbieter vor dem Event mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, so gilt die Abrechnung nach dem Verzehr
gemäß der jeweils aktuellen Preisliste für Getränke als vereinbart.
(5) Die Kosten für Zusatzleistungen und Nebenprodukte, wie beispielsweise ein kundenspezifisches Branding,
Speisen, weitere Getränke oder sonstige Aufträge des Kunden, fallen ebenfalls zusätzlich zum Angebotspreis
an, sofern nicht etwas anderes im Angebot oder in sonstiger Weise schriftlich zwischen den Vertragspartnern
vereinbart wurde.
(6) Erfordern Nebenleistungen Vorlaufzeiten, so informiert der Anbieter den Kunden hierüber. Die benötigte
Vorlaufzeit bei nach Kundenspezifikation anzufertigenden Brandingmaterialien kann 4 bis 6 Wochen betragen.

§ 11 Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden bei Dienstleistungen
(1) Für das Coffee-Bike auf Events gibt es diverse Anforderungen an den Aufstellort. Der Kunde hat dafür
Sorge zu tragen, dass der geplante Aufstellort diese Anforderungen erfüllt und das Coffee-Bike ohne benötigte
Hilfsmittel an diesen Ort gelangen kann. Etwaige Hindernisse durch die Nichteinhaltung der Voraussetzungen
gehen zu Lasten des Kunden. Der Anbieter haftet insoweit nicht für eine mangelhafte oder unmögliche
Erbringung der Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Fehlen der Voraussetzungen. Die Voraussetzungen
ergeben sich aus den folgenden Abs. 2-6.
(2) Sofern keine anderen Maße angegeben wurden, lauten die Maße des Coffee-Bikes im Transportzustand
Länge = 300 cm, Breite = 125 cm und Höhe = 185 cm. Ferner hat das Coffee-Bike ein Gewicht von bis zu 500 kg.
Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass alle Wege und Durchfahrten zum Aufstellort für diese Maße und
Gewicht ausgelegt sind. Insbesondere ist zu beachten, dass die Anlieferung mit einem Transportfahrzeug nur
ebenerdig erfolgen kann und keine Laderampen oder ähnliches bedient werden können.
(3) Soll das Coffee-Bike über einen Aufzug in eine nicht ebenerdige Etage eines Gebäudes verbracht werden,
so muss dieser ausreichend groß dimensioniert sein sowie eine ausreichende zulässige Nutzlast besitzen. Der
Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Coffee-Bike mit den o.g. Maßen in den jeweiligen Aufzug passt.
Steigungen können ebenfalls nur eingeschränkt mit dem Coffee-Bike bewältigt werden. Im Zweifel sind
mögliche Hindernisse stets vor Auftragsvergabe mit dem Anbieter zu erörtern.
(4) Für die Aufstellung des Coffee-Bikes wird ein ebenfalls ausreichend groß dimensionierter Raum benötigt.
Es wird als reine Aufstellfläche ein Platz von Länge = 300 cm und Breite = 125 cm benötigt. Mit ausgefahrenem
Dach benötigt das Coffee-Bike ferner eine Raumhöhe von 245 cm. Es ist weiterhin zu beachten, dass ab einer
Höhe von 200 cm nach Vorne und an beiden Seiten ein Dachüberstand von 50 cm zu den Grundmaßen
hinzukommt.
(5) Das Coffee-Bike kann völlig autark, also ohne einen Strom- und Wasseranschluss arbeiten. Bei größeren
Events wird jedoch in angemessener Nähe ein Zugang zu einer Trinkwasserversorgung zum Wiederauffüllen
des vorhandenen Vorrats benötigt.
(6) Zu besonderen Stoßzeiten oder bei dauerhaft sehr hoher Besucherfrequenz ist zusätzlich ein externer
Stromanschluss am Standort des Coffee-Bikes sinnvoll, um den erhöhten Anforderungen beim Ausschank
gerecht werden zu können. Dieser Anschluss muss für einen Schutz-Kontakt-Stecker (auch: Schukostecker) mit
einer Spannung von 230 Volt bei 50 Hertz ausgelegt sein, mindestens für eine Strombelastung von 16 Ampere
abgesichert sein und darüber hinaus ein mindestens ein 2,5 mm² Zuleitungskabel besitzen. Bei Unklarheiten zur
Notwendigkeit eines externen Stromanschlusses hat sich der Kunde im Vorfeld mit dem Anbieter in Verbindung
zu setzen.
(7) Die Anzahl der Getränke, die pro Stunde zubereitet werden können ist limitiert. Erfahrungsgemäß liegt
die maximale Anzahl
a) bei einem Barista bei bis zu 100 Getränken und
b) bei zwei Baristas bei bis zu 150 Getränken
pro Stunde pro Coffee-Bike. Diese Angaben beruhen auf Erfahrungswerten und sind als Richtwert zu verstehen,
je nach Art der Getränke und den äußeren Umständen der Veranstaltung kann die tatsächlich ausgegebene
Anzahl Getränke abweichen.

§ 12 Stornierung von bestellten Dienstleistungen
(1) Bei der Buchung von Dienstleistungen für Events kann der Vertrag vom Kunden bis spätestens drei
Monate vor dem geplanten Termin ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst
werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine Auflösung durch den Kunden im Rahmen einer einseitigen
Erklärung nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis ein Monat vor dem Eventtermin: 25 % vom Auftragswert
- bis zwei Wochen vor dem Eventtermin: 50 % vom Auftragswert
- bis eine Woche vor dem Eventtermin: 75 % vom Auftragswert
- in der letzten Woche vor dem Eventtermin: 90 % vom Auftragswert
(2) Die Regelung des Abs. 1 gilt vorbehaltlich des Widerrufrechts nach § 3 dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(3) Die Geltendmachung und der Nachweis eines größeren oder geringeren Schadens, als der pauschalisierte
des Abs. 1 bleibt vorbehalten.
(4) Ferner gilt Abs. 1 nicht, wenn der Kunde den Grund für die Lösung vom Vertrag nicht zu vertreten hat.

Teil 4 – Zahlungsbedingungen, Haftung, Urheberrechte und Schlussbestimmung
§ 13 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
(1) Das geschuldete Entgelt und ggf. die Versandkosten sind spätestens binnen sieben Tage ab Zugang der
Rechnung zu bezahlen und ist ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.
(2) Nur soweit etwaige Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind, stehen
dem Kunden Aufrechnungsrechte zu.

§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Anbieter – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung
einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und
zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere
Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.d. § 444 BGB bleibt
von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 15 Urheberrechte
Der Anbieter behält sich an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
Eigentums- und Urheberrechte vor. Davon sind ebenfalls solche schriftlichen Unterlagen erfasst, die als
„vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte darf durch den Kunden nicht ohne eine ausdrückliche
schriftliche Zustimmung des Anbieters erfolgen.

§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die
Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes
von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und dem Anbieter ausschließlich der Sitz des Anbieters Gerichtsstand.

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